Seiteneinstieg B - Lehrkraft an öffentlichen Schulen mit berufsbegleitender Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern

Gesucht werden Lehrkräfte an öffentlichen Schulen für den Seiteneinstieg B mit berufsbegleitender Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern zwecks Erwerb einer in Bremen dem Lehramt gleichgestellten Berufsqualifikation:


Informationsschreiben zu den nachfolgenden Ausschreibungen:

Das Bremer Ausbildungs- und Qualifizierungssystem bietet gegenwärtig neben der regulären Lehramtsausbildung verschiedene Seiteneinstiege in den Lehrer/innen-Beruf. Alle schließen mit einer Zweiten Staatsprüfung oder einer staatlichen Prüfung ab, die in Bremen der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt ist. Der berufsbegleitende Seiteneinstieg B bietet Menschen, die i.d.R. über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie bereits über andere berufliche und fachliche Erfahrungen verfügen, eine fachliche und berufspädagogische Qualifizierung parallel zu ihrer unmittelbar einsetzenden Unterrichtstätigkeit an einer Schule mit einem schulspezifischen Bedarfsfach. Die Senatorin für Kinder und Bildung baut die Möglichkeiten des Einstiegs gegenwärtig massiv aus und freut sich über Berufserfahrene, die sich diesen weiteren Weg vorstellen können.

  • Der Seiteneinstieg B kommt für Sie infrage, wenn sich aus Ihrem Abschlusszeugnis im schulspezifische Bedarfsfach oder aus Ihrem Zwischenzeugnis ein beliebiges Zweitfach aus dem bremischem Fächerkatalog für das Zweite Staatsexamen mit Benotung ableiten lässt.

Die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven schreiben getrennt für die Qualifizierung in den Seiteneinstiegen aus. Deshalb lohnt es sich für Sie, wenn Sie sich in beiden Stadtgemeinden für die Ausbildung neben der Berufstätigkeit an den Schulen mit dem jeweiligen spezifischen Bedarfsfach bewerben.


Folgende Mangelfächer werden in dieser Ausschreibung gesucht.

  1. Englisch
  2. Musik
  3. Informationstechnik/Informatik
  4. Mathematik
  5. Physik
  6. Sonderpädagogik

Zum 01.08.2024 sind insgesamt 12 Stellen für die
Tätigkeit einer Lehrerin / eines Lehrers - Seiteneinstieg B,
- siehe o.g. Informationsschreiben -
– Entgeltgruppe 12 –
befristet zu besetzen.


Der Seiteneinstieg B umfasst 2 Jahre in Vollzeit bzw. 3 Jahre in Teilzeit. Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung erfolgt die Übernahme in eine unbefristete Beschäftigung.

Voraussetzungen für den Seiteneinstieg B:

Bewerben können sich an der Ausübung des Lehrkräfteberufs Interessierte,

  • die ein Studium einer wissenschaftlichen Hochschule in dem oben ausgewiesenen schulspezifischen Bedarfsfach mit einem Diplom, Magister oder Master oder - in besonders begründeten Ausnahmefällen - ein Studium einer Fachhochschule mit einem Master abgeschlossen haben; aus dem Abschlusszeugnis oder Zwischenzeugnis wie Bachelor oder Vordiplom muss sich das Zweitfach mit einer Note ableiten lassen,
  • die eine i.d.R. mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums in der Regel im studierten Berufsfeld nachweisen können,
  • die über die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügen und
  • die für eine Unterrichtstätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Schulen geeignet sind.

Anforderungen:

Die Bewerberin oder der Bewerber muss für die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer eine besondere Motivation erkennen lassen und hinsichtlich ihrer oder seiner pädagogischen Eignung an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Die Feststellung, ob die Eignung für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorhanden ist, wird von der Schulaufsicht oder einer von ihr beauftragten Schulleitung durch die Hospitation in einer Unterrichtsstunde, die die Bewerberin oder der Bewerber durchzuführen hat, getroffen. Bei noch nicht vorhandener Unterrichtserfahrung ist sie oder er deshalb verpflichtet, vor der Auswahlentscheidung über die Dauer von maximal einer Woche eine nachgewiesene Hospitation an einer Schule zu absolvieren.


Die Hospitation muss bis zum 03.05.2024 abgeschlossen sein. Die Zuweisung der Ausbildungsschule erfolgt durch die Senatorin für Kinder und Bildung.


Am Ende des Auswahlverfahrens erfolgt die Zulassung zum Seiteneinstieg B. Die Teilnahme an der jeweiligen berufsbegleitenden Qualifizierung ist verpflichtend. Der Seiteneinstieg B ist durch die „Verordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" vom 14.02.2011 (Brem.GBl. S. 64ff.) geregelt. Mit einer erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfung wird eine einem Lehramt gleichgestellte Qualifikation und damit die Befähigung erworben, Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig auszuüben. Bei erfolgreicher Qualifizierung erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den bremischen öffentlichen Schuldienst.


Von einer Bewerbung ausgeschlossen ist, wer bereits eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht bestanden hat, wer bereits ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder wer bereits eine Befähigung für ein Lehramt erworben hat.

Haben Sie Interesse?

Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen (nur Kopien, keine Mappen oder Folien):

  • ein formloses Anschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Abschlusszeugnis einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule (Master, Diplom, Magister), aus dessen Studiengangsbezeichnung oder einer beigefügten Prüfungsordnung oder einem Transcipt of Records sich das schulische Bedarfsfach mit einer Note ableiten lässt,
  • (Zwischen-) Zeugnisse wie Bachelor oder Vordiplom, aus denen sich für den Seiteneinstieg B das weitere Zweitfach mit einer Note ableiten lässt,
  • Zusätzliche Möglichkeit nur für das berufsbildende Lehramt: Masterzeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule in Bildungswissenschaften/Erziehungswissenschaften in Kombination mit einem Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach,
  • Nachweis über die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist),
  • Nachweis einschlägiger Berufspraxis,
  • Nachweise über relevante Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen und Zusatzqualifikationen.

an


Die Senatorin für Kinder und Bildung

per E-Mail: bewerbung@bildung.bremen.de

Kennziffer: 90000524 (bitte unbedingt angeben)

Bewerbungsschluss ist der 10.05.2024


Für inhaltliche Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Herr Wickremetunge unter der Tel.: 0421/361-2793 oder per E-Mail mark.wickremetunge@bildung.bremen.de zur Verfügung.

Eventuelle Rückfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte per Mail an bewerbung@bildung.bremen.de

Bewerbungsschluss ist der 10.05.2024