Allgemeine Hinweise zur Einstellung
Die Stellenausschreibungen erfolgen unter den folgenden, grundsätzlichen Bedingungen:

Die Bewerbungen sollen grundsätzlich im Rahmen der Online-Registrierung im Internet unter der Adresse www.lehrkraft.bildung.bremen.de erfolgen.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf gerne auch mit Bild), mindestens das Zeugnis der ersten Staatsprüfung, das Zeugnis der zweiten Staatsprüfung und ggf. weitere Qualifikationsnachweise müssen als PDF-Dateien beigefügt werden.

Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber/die Bewerberin unter einer gültigen Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse erreichbar ist. Online registrierte Bewerbungsunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Bei Änderungen bitte online die Korrekturen vornehmen

Übrigens:

Die Schulleiter/innen haben Einblick in die Bewerberlisten und machen einen Besetzungsvorschlag für die Einstellung. Daher ist es sinnvoll, sich auch von Ihrer Seite aus mit Ihrer Wunschschule in Verbindung zu setzen.

WICHTIG:

Haben Sie ein Ablehnungsschreiben erhalten, ist eine erneute Bewerbung auf eine aktuelle Ausschreibung unkompliziert möglich: Nach Anmeldung im Online Portal ist lediglich der Haken bei der entsprechenden Ausschreibung zu setzen und eine Bestätigung per Button erforderlich.

Achten Sie also darauf, ihre Bewerbung regelmäßig zu aktualisieren!

Entsprechend dem Fachbedarf werden die Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt und nach einem erfolgreichen Einstellungsgespräch von der Senatorin für Kinder und Bildung eingestellt und den einzelnen Schulen zugewiesen.

Die Bereitschaft zur Klassenleitung bzw. Tutorentätigkeit wird vorausgesetzt.

Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Bereichen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird allerdings eine ausgewogenere Versorgung mit weiblichen und männlichen Lehrkräften in den Bereichen Grundschule, Sonderschule und Sekundarstufe I angestrebt.

Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Beamtenverhältnis (bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich). Ansonsten erfolgt die Einstellung im unbefristeten Angestelltenverhältnis mit voller Pflichtstundenzahl.

Eine Teilzeitbeschäftigung kann beantragt werden.

Für Lehrkräfte mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen erfolgt die Eingruppierung im Primarbereich (P), Sekundarbereich I (S1) sowie Sekundarbereich II (S2) A 13. Sollte eine Einstellung im Beamtenverhältnis nicht möglich sein, erfolgt die Eingruppierung in EG 13 TV-L.

Eventuelle Reisekosten können leider nicht erstattet werden.

Bei unbefristeter Tätigkeit in einem anderen Bundesland ist der Bewerbung eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung beizufügen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auch eine Freistellungserklärung des Dienstherrn einzureichen. (beides ist ebenfalls im PDF- Format möglich.) Per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur auf Anforderung zurückgesandt, wenn Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag beifügen.

Kontakt:
Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Telefon: +49 (0)421 361-66054
Fax: +(0)421 496 -66054